Anlaufstelle für Rechtssuchende zum Transparenzregister · TJPG ab 1. Oktober 2026

Ihr Verzeichnis für das
Transparenzregister.
Geführt. Geprüft. Meldebereit.

Die Anlaufstelle für Rechtssuchende zum Schweizer Transparenzregister: Ob und wie die Meldepflicht Ihr Unternehmen betrifft, welche Fristen gelten und welche Rechtsfolgen drohen — hier finden Sie Antworten, im Ratgeber, in den FAQ oder direkt bei uns. Und wenn es konkret wird: Wir erstellen für AG, GmbH und Genossenschaften das gesetzlich vorgeschriebene Aktienbuch (AG) bzw. Anteilbuch (GmbH) mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — KI‑geführt, in jeder Sprache, in unter 5 Minuten. Die Meldung reichen Sie damit gebührenfrei über EasyGov ein.

Wichtig — so läuft die Meldung: Die Meldung an das Transparenzregister nehmen Sie selbst vor — ab 1. Oktober 2026 elektronisch und gebührenfrei über EasyGov, die offizielle Unternehmensplattform des Bundes. Alternativ kann sie gemäss Art. 11 TJPG (Art. 32–34 TJPV) über das kantonale Handelsregisteramt erfolgen, sofern (1) ohnehin ein HR‑Verfahren ansteht und (2) alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind — voraussichtlich ab Mitte 2027. Unser Assistent meldet nicht: Er erstellt das Aktienbuch mit Verzeichnis der wB, das Sie in jedem Fall benötigen — als internes Pflichtdokument (Art. 7 f. TJPG) und als Grundlage jeder Meldung.

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  • Schweizer Datenschutz
  • TJPG‑konform
  • KI‑gestützt
  • Daten in der Schweiz
Warum melden?

Pflicht, Sinn und Schutz — auf einen Blick.

Was das neue Transparenzregister für Sie bedeutet — und warum eine saubere Meldung mehr bringt als nur die Erfüllung einer Pflicht.

01 — Pflicht

Doppelte gesetzliche Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Schweizer AG, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht nur ans Register melden — sie müssen sie auch in einem eigenen Verzeichnis festhalten und dieses samt Belegen 10 Jahre aufbewahren (Art. 7 f. TJPG).

  • Verzeichnis führen — bei der Gesellschaft, in der Schweiz zugänglich
  • 10 Jahre aufbewahren — Verzeichnis und sämtliche Belege
  • Melden — gebührenfrei über EasyGov, Grundlage ist das Verzeichnis

Vorsätzliche Versäumnisse: Bussen bis CHF 500'000.

02 — Sinn

Mehr Transparenz, weniger Geldwäscherei

Das Register schafft Klarheit über die effektiven Eigentümer juristischer Personen — und erschwert die Verschleierung von Vermögen. Die Schweiz erfüllt damit zentrale FATF‑Empfehlungen.

03 — Schutz

Persönliche Rechtssicherheit

Eine saubere, dokumentierte Meldung schützt Verwaltungsrat und Geschäftsführung vor persönlicher Haftung und stärkt das Vertrauen von Banken, Behörden und Geschäftspartnern.

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Was ist das Transparenzregister?

Ein zentrales Register für die wirtschaftlich berechtigten Personen.

Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) führt der Bund ein zentrales, nicht öffentliches Register ein — geführt vom Bundesamt für Justiz. Meldepflichtig sind AG, GmbH, Genossenschaften, Kommandit‑AG und kollektive Kapitalanlagen — nicht aber Vereine und Stiftungen. Die Meldung erfolgt elektronisch und gebührenfrei über EasyGov. Gemäss Art. 11 TJPG kann sie im Rahmen eines Handelsregister‑Verfahrens über das kantonale Handelsregisteramt eingereicht werden — sofern alle wirtschaftlich Berechtigten ohnehin im Handelsregister sichtbar sind. Beide Wege setzen dasselbe voraus: ein vollständiges Aktienbuch mit Verzeichnis der wB — genau das erstellt unser Portal. Seit dem 16. Juni 2026 läuft der Pilotversuch des Registers; der reguläre Betrieb startet am 1. Oktober 2026.

Was
Zentrales, nicht öffentliches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen (≥ 25 % Kapital/Stimmen oder Kontrolle), geführt vom Bundesamt für Justiz.
Wer
AG, GmbH, Genossenschaft, Kommandit‑AG, SICAV/SICAF/KmGK und ausländische Gesellschaften mit Schweizer Bezug — nicht Vereine, Stiftungen, Personengesellschaften.
Bis wann
Neugründung: 1 Monat nach HR‑Eintragung. Bestehende Gesellschaften: bis 1. Oktober 2028 (wB im HR), sonst 3–6 Monate — und 1 Monat nach der ersten HR‑Mutation. Änderungen: 30 Tage.
Wie
Gebührenfrei über EasyGov; ab ca. Mitte 2027 alternativ mit einer HR‑Anmeldung über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG). Zusätzlich eigenes Verzeichnis führen, 10 Jahre aufbewahren.
Sanktionen
Bis CHF 500'000 bei Vorsatz (Art. 43 TJPG), bis CHF 100'000 bei Missachtung der Kontrollstelle (Art. 44); Organisationsmangel nach Art. 731b OR.
25%

Schwellenwert

Anteile oder Stimmrechte für die wirtschaftliche Berechtigung.

30 Tage

Meldefrist

Für Änderungen ab Kenntnisnahme an das Register.

2026

Inkrafttreten

1. Oktober 2026 — Pilotbetrieb läuft bereits.

10 Jahre

Aufbewahrung

Belege und Nachweise sind zu archivieren.

Oft übersehen

Zwei Pflichten. Ein Dokument.

Die Meldung ans zentrale Register ist nur die halbe Pflicht: Jede Gesellschaft muss zusätzlich ein eigenes, internes Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten führen und zehn Jahre aufbewahren — unabhängig davon, ob und wie gemeldet wird.

Pflicht 1

Internes Verzeichnis führen

Gemäss Art. 7 f. TJPG (bisher Art. 697l OR) muss jede Gesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren, mit Sorgfalt prüfen und in einem bei der Gesellschaft abgelegten Verzeichnis dokumentieren — mit Personalien, Wohnsitz sowie Art und Umfang der Kontrolle.

  • Gilt ab 1. Oktober 2026 für praktisch alle AG, GmbH, Genossenschaften
  • Verantwortung liegt beim Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführung
  • Aufbewahrung 10 Jahre, in der Schweiz zugänglich
Pflicht 2

An das Transparenzregister melden

Die Angaben aus dem internen Verzeichnis werden zusätzlich an das zentrale Register des Bundes gemeldet — gebührenfrei über EasyGov, ab ca. Mitte 2027 bei HR‑Verfahren auch über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG).

  • Erstmeldung innerhalb der Übergangsfristen
  • Mutationen innerhalb von 30 Tagen
  • Das zentrale Register ersetzt das interne Verzeichnis nicht
Unser Aktienbuch mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten erfüllt Pflicht 1 — und ist die Grundlage für Pflicht 2. Ein Dokument, KI‑geführt in unter 5 Minuten erstellt, das Sie ab Oktober in jedem Fall benötigen.
Verzeichnis jetzt erstellen →
Alles, was Sie brauchen

Eine Plattform — vom geführten Dialog bis zur Übermittlung.

KI‑geführte Erfassung

Geführter Dialog statt Formular‑Marathon — der Assistent fragt nur, was wirklich relevant ist.

Rechtskonform nach TJPG

Validierungen gegen Art. 2, 4 und 19 TJPG sowie das revidierte GwG — laufend gepflegt.

Beteiligungsketten erkannt

Indirekte Kontrolle über Holdings, Trusts und Stimmrechtsvereinbarungen — automatisch berechnet.

Dokumente automatisch

Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — generiert in einem Klick.

Unser KI‑Assistent

Ein geführtes Gespräch — am Ende erhalten Sie Ihre Unterlagen per E‑Mail.

Bekannt aus online‑notariat.ch: Unser auf Schweizer Recht trainierter Assistent stellt nur die wirklich relevanten Fragen, prüft Plausibilität und Belege und erstellt am Schluss das Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — die Grundlage Ihrer Meldung.

  • Geführter Dialog statt Formularwüste
  • Automatische Identifikation von Beteiligungsketten
  • Generierung des Aktienbuchs mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten
  • Optionale Beurkundung durch Schweizer Notar
  • Daten verschlüsselt in der Schweiz gespeichert
TR
Transparenz‑Assistent online · auf Schweizer Recht trainiert
So funktioniert's

In vier einfachen Schritten zum meldebereiten Verzeichnis.

Sie starten den KI‑Assistenten direkt — keine Anmeldung, keine Software‑Installation. Am Ende halten Sie das vollständige Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten in Händen.

1

KI‑Assistent starten

Rechtsform wählen — AG oder GmbH — und den Assistenten im Browser öffnen. Sie erfassen Ihre Angaben in jeder beliebigen Sprache, ohne Registrierung.

2

Im Chat alles klären

Der Assistent führt Sie durch Gesellschaft, Aktionariat und wirtschaftlich Berechtigte. Rückfragen klären Sie jederzeit direkt im Chat — wie in einem Gespräch.

3

Unterlagen erhalten

Der Assistent erstellt das Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — Sie erhalten es per E‑Mail als PDF.

4

Selbst melden

Unterlagen unterzeichnen und ablegen — die Verzeichnispflicht ist erfüllt. Die Meldung erfassen Sie gebührenfrei über EasyGov; ab ca. Mitte 2027 alternativ mit der HR‑Anmeldung beim Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG).

Noch Fragen offen? Wir helfen Ihnen persönlich weiter — schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Kontakt aufnehmen →
Zwei Wege — eine Lösung

Für wen ist transparenzregisterportal.ch?

Für Schweizer AG, GmbH und Genossenschaften, die ihr Aktienbuch mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten für Verzeichnispflicht und Meldung benötigen — oder für Anwälte und Treuhänder, die das Tool als White‑Label nutzen möchten.

Gesellschaften mit Verzeichnis‑ und Meldepflicht

Für einfach strukturierte AG, GmbH und Genossenschaften — Einpersonen‑GmbH, Familien‑AG, KMU. Besonders wichtig bei Gründungen und HR‑Mutationen: Dort läuft ab dem 1. Oktober 2026 eine Frist von einem Monat (Art. 51 TJPG) — mit fertigem Verzeichnis sind Sie sofort meldebereit.

  • Interne Verzeichnispflicht erfüllt (Art. 7 f. TJPG)
  • Grundlage für die gebührenfreie Meldung über EasyGov
  • Ab Mitte 2027 auch mit HR‑Anmeldung (Art. 11 TJPG)
CHF 49.– pro Verzeichnis →

Partner & White‑Label‑Lösung

Für Anwältinnen, Treuhänder und weitere Dienstleister, die den Generator direkt erwerben und als White‑Label auf der eigenen Website oder per API in bestehende Systeme integrieren wollen.

  • White‑Label im Look & Feel Ihrer Marke
  • API‑Anbindung an Ihre bestehenden Systeme
  • Mandanten‑Übersicht und Abrechnungsmodelle
Lizenz auf Anfrage →
500 000+

Schweizer Gesellschaften
sind ab Oktober 2026 meldepflichtig.

CHF 500k

maximale Busse bei vorsätzlich
unterlassener oder falscher Meldung.

< 5 Min.

typische Erfassungszeit mit
unserem KI‑Assistenten.

Rechte & Pflichten

Was Sie konkret tun müssen — und ab wann.

  1. 01

    Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren

    Alle natürlichen Personen mit ≥ 25 % Anteilen, Stimmrechten oder anderweitiger Kontrolle ermitteln.

  2. 02

    Mit angemessener Sorgfalt überprüfen

    Plausibilisieren anhand von Handelsregister, Aktienbuch und Verträgen. Art und Umfang der Kontrolle dokumentieren.

  3. 03

    An das Transparenzregister melden

    Gebührenfrei über EasyGov — oder, ab ca. Mitte 2027, zusammen mit einer HR‑Anmeldung über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG).

  4. 04

    Aktuell halten & nachführen

    Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme melden — Belege 10 Jahre aufbewahren.

Preise

Transparente Pauschalen — keine versteckten Kosten.

Pro Verzeichnis

Einmal­nutzung

CHF 49.–/ Verzeichnis

Aktienbuch mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten für eine Gesellschaft — die Grundlage Ihrer Meldung über EasyGov oder das Handelsregisteramt.

  • KI‑geführte Erfassung in unter 5 Minuten
  • Aktienbuch (AG) bzw. Anteilbuch (GmbH) mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten
  • Erfüllt die interne Verzeichnispflicht nach Art. 7 f. TJPG
  • Unterlagen per E‑Mail als PDF (inkl. Hinweisen zur Meldung)
  • E‑Mail‑Support

Partner‑Lizenz

auf Anfrage

Für Anwälte, Treuhänder und Dienstleister — das Tool als White‑Label.

  • White‑Label auf Ihrer eigenen Website
  • API‑Anbindung an bestehende Systeme
  • Mandanten‑Übersicht & Abrechnungs­modelle
  • Persönliche Ansprechperson
Anfragen
Fragen & Antworten

Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen müssen.

Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns — wir antworten innerhalb eines Arbeitstages.

Ratgeber

Wissen rund um das Schweizer Transparenzregister

Kompakte, verständliche Erklärungen zu TJPG, wirtschaftlich Berechtigten, Pflichten und Sanktionen — laufend aktualisiert.

Gesellschaftsrecht in der Praxis

Gründung, Statuten, Kapital und Anteile — was Sie rund um das Handelsregister wissen müssen.

Kontakt

Bereit für Ihre Meldung an das Transparenzregister?

Starten Sie direkt mit dem KI‑Assistenten — oder schreiben Sie uns für eine Partner‑Lizenz, eine White‑Label‑Lösung oder eine API‑Integration.

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