Gesetzliche Pflicht
Mit Inkrafttreten des TJPG Mitte 2026 müssen sämtliche Schweizer juristischen Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Bundesamt für Justiz melden. Versäumnisse werden mit Bussen bis CHF 500'000 geahndet.
Wir helfen Schweizer juristischen Personen, ihre wirtschaftlich Berechtigten erstmalig gemäss Art. 11 TJPG postalisch über das kantonale Handelsregisteramt zu melden — KI‑geführt, in jeder Sprache, in unter 5 Minuten.
Was das neue Transparenzregister für Sie bedeutet — und warum eine saubere Meldung mehr bringt als nur die Erfüllung einer Pflicht.
Mit Inkrafttreten des TJPG Mitte 2026 müssen sämtliche Schweizer juristischen Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Bundesamt für Justiz melden. Versäumnisse werden mit Bussen bis CHF 500'000 geahndet.
Das Register schafft Klarheit über die effektiven Eigentümer juristischer Personen — und erschwert die Verschleierung von Vermögen. Die Schweiz erfüllt damit zentrale FATF‑Empfehlungen.
Eine saubere, dokumentierte Meldung schützt Verwaltungsrat und Geschäftsführung vor persönlicher Haftung und stärkt das Vertrauen von Banken, Behörden und Geschäftspartnern.
Aus der Familie spezialisierter Schweizer Legal‑Tech‑Portale
Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) führt der Bund ein zentrales, nicht öffentliches Register ein — geführt vom Bundesamt für Justiz. Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über EasyGov. Gemäss Art. 11 TJPG kann die Meldung jedoch im Rahmen eines Handelsregister‑Verfahrens postalisch über das kantonale Handelsregisteramt eingereicht werden — sofern alle wirtschaftlich Berechtigten ohnehin im Handelsregister sichtbar sind. Genau bei diesen Fällen unterstützt Sie unser Portal.
Schwellenwert
Anteile oder Stimmrechte für die wirtschaftliche Berechtigung.
Meldefrist
Für Änderungen ab Kenntnisnahme an das Register.
Inkrafttreten
Voraussichtlich Mitte 2026 — Vorbereitung jetzt.
Aufbewahrung
Belege und Nachweise sind zu archivieren.
Geführter Dialog statt Formular‑Marathon — der Assistent fragt nur, was wirklich relevant ist.
Validierungen gegen Art. 2, 4 und 19 TJPG sowie das revidierte GwG — laufend gepflegt.
Indirekte Kontrolle über Holdings, Trusts und Stimmrechtsvereinbarungen — automatisch berechnet.
Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — generiert in einem Klick.
Bekannt aus online‑notariat.ch: Unser auf Schweizer Recht trainierter Assistent stellt nur die wirklich relevanten Fragen, prüft Plausibilität und Belege und erstellt am Schluss alle für die Meldung nötigen Dokumente.
Sie starten den KI‑Assistenten direkt — keine Anmeldung, keine Software‑Installation. Am Ende halten Sie das vollständige Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten in Händen.
Mit einem Klick öffnen Sie den Assistenten direkt im Browser. Sie erfassen Ihre Angaben in jeder beliebigen Sprache — keine Registrierung, keine Installation.
Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess: Gesellschaft, Aktionariat und wirtschaftlich Berechtigte. Rückfragen klären Sie jederzeit direkt im Chat — wie in einem normalen Gespräch.
Auf Basis Ihrer Angaben erstellt der Assistent ein Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten. Sie erhalten die Datei per E‑Mail als PDF.
Unterlagen unterzeichnen und zusammen mit der ohnehin anstehenden HR‑Anmeldung postalisch an das zuständige kantonale Handelsregisteramt senden — gemäss Art. 11 TJPG. Alle Hinweise zum Versand finden Sie übersichtlich im zugestellten E‑Mail.
Für Schweizer juristische Personen, die ihre Ersterfassung gemäss Art. 11 TJPG postalisch über das Handelsregisteramt einreichen wollen — oder für Anwälte und Treuhänder, die das Tool als White‑Label nutzen möchten.
Für einfache Strukturen, in denen die wirtschaftlich Berechtigten ohnehin im Handelsregister sichtbar werden — typischerweise GmbH‑Gründungen, GmbH‑ und AG‑Mutationen, Statutenänderungen oder VR/GF‑Wechsel einfach strukturierter Gesellschaften.
Für Anwältinnen, Treuhänder und weitere Dienstleister, die den Generator direkt erwerben und als White‑Label auf der eigenen Website oder per API in bestehende Systeme integrieren wollen.
Schweizer juristische Personen
sind potenziell meldepflichtig.
maximale Busse bei vorsätzlich
unterlassener oder falscher Meldung.
typische Erfassungszeit mit
unserem KI‑Assistenten.
Alle natürlichen Personen mit ≥ 25 % Anteilen, Stimmrechten oder anderweitiger Kontrolle ermitteln.
Plausibilisieren anhand von Handelsregister, Aktienbuch und Verträgen. Art und Umfang der Kontrolle dokumentieren.
Übermittlung der vollständigen Daten an das Bundesamt für Justiz.
Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme melden — Belege 10 Jahre aufbewahren.
CHF 99.–/ Meldung
Für jede Meldung mit gleichzeitigem HR‑Verfahren — postalisch über das Handelsregisteramt nach Art. 11 TJPG.
auf Anfrage
Für Anwälte, Treuhänder und Dienstleister — das Tool als White‑Label.
Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns — wir antworten innerhalb eines Arbeitstages.
Geeignet, wenn Sie beide der folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Es findet ohnehin ein Handelsregister‑Verfahren statt — z. B. Neugründung, Anteilsübertragung, Statutenänderung, Kapitalveränderung, Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung, Liquidation.
2. Alle wirtschaftlich Berechtigten sind bereits im Handelsregister sichtbar (z. B. die Gesellschafter einer GmbH oder die im HR eingetragenen Aktionäre einer einfachen AG).
Typische geeignete Fälle: GmbH‑Gründung, GmbH‑Anteilsübertragung, einfache AG‑Gründung, jede HR‑Mutation einer einfach strukturierten Gesellschaft.
Nicht geeignet (→ EasyGov): mehrstufige Beteiligungsstrukturen / Holdings, Treuhandverhältnisse, Stiftungen, Vereine — sowie Meldungen, die kein HR‑Verfahren auslösen (z. B. neuer Stimmrechtsvertrag, Kontrollwechsel ohne Aktienübertragung).
Auch bestehende Gesellschaften müssen die wirtschaftlich Berechtigten einmal erfassen. Das TJPG sieht dafür Übergangsfristen vor:
Praxis‑Tipp: Solange innerhalb der Übergangsfrist irgendeine HR‑Mutation ansteht (z. B. Adressänderung, Statutenanpassung, VR‑Wechsel), kann die Ersterfassung «huckepack» über Art. 11 TJPG eingereicht werden — genau dafür ist unser Portal gemacht. Andernfalls führt der Weg über EasyGov.
Nach der Ersterfassung sind weitere Mutationen in der Praxis über EasyGov abzuwickeln. Zwar bleibt Art. 11 TJPG bei jedem HR‑Verfahren rechtlich offen — empfohlen ist jedoch, ab der Ersterfassung konsequent auf EasyGov zu wechseln.
Das Transparenzgesetz wurde im September 2025 vom Parlament verabschiedet. Das voraussichtliche Inkrafttreten und der Beginn der Meldepflichten ist Mitte 2026.
Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, oder die auf andere Weise Kontrolle ausübt — etwa über Verwaltungsratswahlen, Stimmrechtsvereinbarungen oder vertragliche Rechte.
Nein. Das Transparenzregister ist nicht öffentlich. Zugriff haben ausschliesslich zuständige Behörden und die in den Art. 26 und 27 TJPG genannten Stellen für gesetzlich definierte Aufgaben.
Vor‑ und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang der Kontrolle. Die Angaben müssen mit angemessener Sorgfalt überprüft und dokumentiert werden.
Änderungen — z. B. Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen, neue Kontrollrechte — sind innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme an das Transparenzregister zu melden.
Bei vorsätzlich falschen Angaben oder unterlassener Meldung sieht das TJPG Bussen bis CHF 500'000 vor; ergänzend können organbezogene Verantwortlichkeiten greifen.
Im Gegensatz zum öffentlich teilweise einsehbaren deutschen Register ist das Schweizer Transparenzregister konsequent nicht öffentlich. Die Meldeschwelle liegt ebenfalls bei 25 %, die Sorgfaltspflichten sind aber stärker mit dem revidierten GwG verzahnt.
Kompakte, verständliche Erklärungen zu TJPG, wirtschaftlich Berechtigten, Pflichten und Sanktionen — laufend aktualisiert.
Was ist das neue Schweizer Transparenzgesetz, ab wann gilt es und wer ist meldepflichtig?
Artikel lesen → Definition25 %‑Schwelle, indirekte Beteiligungen, Stimmrechtsvereinbarungen — mit Praxisbeispielen.
Artikel lesen → PflichtenWas AG, GmbH, Stiftung, Genossenschaft und Verein konkret tun müssen — und bis wann.
Artikel lesen → RisikenBis CHF 500'000 Busse, persönliche Haftung von VR und GF, Reputations‑ und Bankenrisiken.
Artikel lesen →Starten Sie direkt mit dem KI‑Assistenten — oder schreiben Sie uns für eine Partner‑Lizenz, eine White‑Label‑Lösung oder eine API‑Integration.
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