TJPG · Inkrafttreten Mitte 2026

Ihre Meldung an das
Transparenzregister.
Geführt. Geprüft. Gemeldet.

Wir helfen juristischen Personen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen rechtskonform an das vom Bundesamt für Justiz geführte Register zu melden — geführt vom KI‑Assistenten, in unter 5 Minuten.

Warum melden?

Pflicht, Sinn und Schutz — auf einen Blick.

Was das neue Transparenzregister für Sie bedeutet — und warum eine saubere Meldung mehr bringt als nur die Erfüllung einer Pflicht.

01 — Pflicht

Gesetzliche Pflicht

Mit Inkrafttreten des TJPG Mitte 2026 müssen sämtliche Schweizer juristischen Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Bundesamt für Justiz melden. Versäumnisse werden mit Bussen bis CHF 500'000 geahndet.

02 — Sinn

Mehr Transparenz, weniger Geldwäscherei

Das Register schafft Klarheit über die effektiven Eigentümer juristischer Personen — und erschwert die Verschleierung von Vermögen. Die Schweiz erfüllt damit zentrale FATF‑Empfehlungen.

03 — Schutz

Persönliche Rechtssicherheit

Eine saubere, dokumentierte Meldung schützt Verwaltungsrat und Geschäftsführung vor persönlicher Haftung und stärkt das Vertrauen von Banken, Behörden und Geschäftspartnern.

Aus der Familie spezialisierter Schweizer Legal‑Tech‑Portale

Was ist das Transparenzregister?

Ein zentrales Register für die wirtschaftlich berechtigten Personen.

Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) führt der Bund ein zentrales, nicht öffentliches Register ein — geführt vom Bundesamt für Justiz, zugänglich nur für zuständige Behörden und gesetzlich definierte Stellen.

25%

Schwellenwert

Anteile oder Stimmrechte für die wirtschaftliche Berechtigung.

30 Tage

Meldefrist

Für Änderungen ab Kenntnisnahme an das Register.

2026

Inkrafttreten

Voraussichtlich Mitte 2026 — Vorbereitung jetzt.

10 Jahre

Aufbewahrung

Belege und Nachweise sind zu archivieren.

Alles, was Sie brauchen

Eine Plattform — vom geführten Dialog bis zur Übermittlung.

KI‑geführte Erfassung

Geführter Dialog statt Formular‑Marathon — der Assistent fragt nur, was wirklich relevant ist.

Rechtskonform nach TJPG

Validierungen gegen Art. 2, 4 und 19 TJPG sowie das revidierte GwG — laufend gepflegt.

Beteiligungsketten erkannt

Indirekte Kontrolle über Holdings, Trusts und Stimmrechtsvereinbarungen — automatisch berechnet.

Dokumente automatisch

Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — generiert in einem Klick.

Unser KI‑Assistent

Ein geführtes Gespräch — am Ende erhalten Sie Ihre Unterlagen per E‑Mail.

Bekannt aus online‑notariat.ch: Unser auf Schweizer Recht trainierter Assistent stellt nur die wirklich relevanten Fragen, prüft Plausibilität und Belege und erstellt am Schluss alle für die Meldung nötigen Dokumente.

  • Geführter Dialog statt Formularwüste
  • Automatische Identifikation von Beteiligungsketten
  • Generierung des Aktienbuchs mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten
  • Optionale Beurkundung durch Schweizer Notar
  • Daten verschlüsselt in der Schweiz gespeichert
TR
Transparenz‑Assistent online · auf Schweizer Recht trainiert
So funktioniert's

In vier einfachen Schritten zur vollständigen Meldung.

Sie starten den KI‑Assistenten direkt — keine Anmeldung, keine Software‑Installation. Am Ende halten Sie das vollständige Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten in Händen.

1

KI‑Assistent starten

Mit einem Klick öffnen Sie den Assistenten direkt im Browser. Sie erfassen Ihre Angaben in jeder beliebigen Sprache — keine Registrierung, keine Installation.

2

Im Chat alles klären

Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess: Gesellschaft, Aktionariat und wirtschaftlich Berechtigte. Rückfragen klären Sie jederzeit direkt im Chat — wie in einem normalen Gespräch.

3

Unterlagen erhalten

Auf Basis Ihrer Angaben erstellt der Assistent ein Aktienbuch mit dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten. Sie erhalten die Datei per E‑Mail als PDF.

4

Einreichen

Unterzeichnen und an die zuständige Stelle senden. Alle Hinweise zum Versand finden Sie übersichtlich im zugestellten E‑Mail.

Noch Fragen offen? Wir helfen Ihnen persönlich weiter — schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Kontakt aufnehmen →
Zwei Wege — eine Lösung

Für wen ist transparenzregisterportal.ch?

Sie machen Ihre Meldung einmalig selbst — oder Sie integrieren unser Tool als Partner direkt in Ihr eigenes Angebot.

Einmalige Meldung selbst erstellen

Für Geschäftsführerinnen, Gesellschafter und Verwaltungs­räte Schweizer juristischer Personen, die ihre Meldung an das Transparenz­register selbst erstellen wollen — KI‑geführt, in unter 5 Minuten.

  • Self‑Service ohne Registrierungspflicht
  • Aktienbuch mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten
  • Zustellung per E‑Mail mit allen Hinweisen zum Versand
CHF 99.– pro Meldung →

Partner & White‑Label‑Lösung

Für Anwältinnen, Treuhänder und weitere Dienstleister, die den Generator direkt erwerben und als White‑Label auf der eigenen Website oder per API in bestehende Systeme integrieren wollen.

  • White‑Label im Look & Feel Ihrer Marke
  • API‑Anbindung an Ihre bestehenden Systeme
  • Mandanten‑Übersicht und Abrechnungsmodelle
Lizenz auf Anfrage →
600 000+

Schweizer juristische Personen
sind potenziell meldepflichtig.

CHF 500k

maximale Busse bei vorsätzlich
unterlassener oder falscher Meldung.

< 5 Min.

typische Erfassungszeit mit
unserem KI‑Assistenten.

Rechte & Pflichten

Was Sie konkret tun müssen — und ab wann.

  1. 01

    Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren

    Alle natürlichen Personen mit ≥ 25 % Anteilen, Stimmrechten oder anderweitiger Kontrolle ermitteln.

  2. 02

    Mit angemessener Sorgfalt überprüfen

    Plausibilisieren anhand von Handelsregister, Aktienbuch und Verträgen. Art und Umfang der Kontrolle dokumentieren.

  3. 03

    An das Transparenzregister melden

    Übermittlung der vollständigen Daten an das Bundesamt für Justiz.

  4. 04

    Aktuell halten & nachführen

    Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme melden — Belege 10 Jahre aufbewahren.

Preise

Transparente Pauschalen — keine versteckten Kosten.

Pro Meldung

Einmal­nutzung

CHF 99.–/ Meldung

Für Schweizer juristische Personen, die ihre Meldung selbst erstellen.

  • KI‑geführte Erfassung in unter 5 Minuten
  • Aktienbuch mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten
  • Zustellung per E‑Mail mit allen Hinweisen zum Versand
  • E‑Mail‑Support
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Partner‑Lizenz

auf Anfrage

Für Anwälte, Treuhänder und Dienstleister — das Tool als White‑Label.

  • White‑Label auf Ihrer eigenen Website
  • API‑Anbindung an bestehende Systeme
  • Mandanten‑Übersicht & Abrechnungs­modelle
  • Persönliche Ansprechperson
Anfragen
Fragen & Antworten

Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen müssen.

Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns — wir antworten innerhalb eines Arbeitstages.

Wann tritt das TJPG in Kraft?

Das Transparenzgesetz wurde im September 2025 vom Parlament verabschiedet. Das voraussichtliche Inkrafttreten und der Beginn der Meldepflichten ist Mitte 2026.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?

Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, oder die auf andere Weise Kontrolle ausübt — etwa über Verwaltungsratswahlen, Stimmrechtsvereinbarungen oder vertragliche Rechte.

Ist das Register öffentlich einsehbar?

Nein. Das Transparenzregister ist nicht öffentlich. Zugriff haben ausschliesslich zuständige Behörden und die in den Art. 26 und 27 TJPG genannten Stellen für gesetzlich definierte Aufgaben.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

Vor‑ und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang der Kontrolle. Die Angaben müssen mit angemessener Sorgfalt überprüft und dokumentiert werden.

Wie schnell müssen Änderungen gemeldet werden?

Änderungen — z. B. Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen, neue Kontrollrechte — sind innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme an das Transparenzregister zu melden.

Welche Sanktionen drohen?

Bei vorsätzlich falschen Angaben oder unterlassener Meldung sieht das TJPG Bussen bis CHF 500'000 vor; ergänzend können organbezogene Verantwortlichkeiten greifen.

Wie unterscheidet sich der Schweizer Ansatz vom deutschen?

Im Gegensatz zum öffentlich teilweise einsehbaren deutschen Register ist das Schweizer Transparenzregister konsequent nicht öffentlich. Die Meldeschwelle liegt ebenfalls bei 25 %, die Sorgfaltspflichten sind aber stärker mit dem revidierten GwG verzahnt.

Kontakt

Bereit für Ihre Meldung an das Transparenzregister?

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